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Schwerbehinderten Vertretung und JAV
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Schwerbehinderten Vertretung und JAV

 

Schwerbehinderten Vertreter 


Herr Roger Nasri ist im Wohnstift e.V. der Schwerbehinderten Vertreter. Was heißt dass?


Er vertritt all diejenigen die körperliche und/oder gesundheitliche Einschränkungen
(Funktionsstörung) im Arbeitsleben haben.

Er gibt Hilfestellung bei:

- Zugang zu Förderung
- Eventueller Zusatzurlaub
- Erhöhter Kündigungsschutz
- Entgeldschutz
- Vergünstigung je nach Art und Grad der Behinderung
- Einrichtung und Hilfe am Arbeitsplatz

Wichtig ist die Präventionsarbeit. Haben Sie wegen Ihrer Behinderung Probleme an
Ihrem Arbeitsplatz?
In Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat sucht Hr. Nasri eine Lösung.
Sprechen Sie ihn darauf an.

Scheuen Sie sich nicht bei körperlichen oder gesundheitlichen Problemen
mit ihm zu sprechen, er gibt Hilfestellung bei Anträgen und Arbeitsplatzänderung.


Auch ist er zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Sie können ihm auch eine E-Mail schreiben:

Roggi164@web.de


 

JAV Wahlen

Die Jugend und Ausbildungs-Vertretung´s Wahlen stehen an.

Zur JAV Wahl dürfen sich alle Jugendlichen und Auszubildende unter 25 Jahre aufstellen lassen.
Im Wohnstift sind es 7 Mitarbeiter.

Um sich zur Wahl aufstellen zu lassen, benötigt der/die Kandidat/in Unterstützer/innen aus dem Kreis der
Wahlberechtigten (mind. fünf Prozent). Unabhängig von der Betriebsgröße reichen maximal 50 Unterstützende in
jedem Fall aus, es müssen aber mindestens drei Unterschriften sein. In kleinen Betrieben bis zu 20
Wahlberechtigten reichen bereits zwei Unterstützungen

Wer darf Wählen??

Für die JAV-Wahl sind alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 und alle Auszubildenden unter 25 wahlberechtigt

Zu den Beschäftigten zählen auch Teilzeitarbeitnehmer/innen, Außendienstmitarbeiter/innen oder
Heimarbeiter/innen. Die Auszubildenden umfassen neben regulären Auszubildenden auch Praktikanten, Volontäre,
Umschüler und Absolventen eines freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres.
Ausschlaggebend ist dabei das Alter am Wahltag. Damit eine JAV gewählt werden kann, muss im Betrieb bereits
ein BR existieren und in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigt sein.



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