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Auszug § 87 Betriebsverfassungs Gesetz...........mitbestimmungspflichtig ist.:

5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubplanes sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwichen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmer kein Einverständnis erziehlt wird.

Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main (Az.:5 Ga 286/03) entschied in angemessener Zeit.

Hierzu gibt es eine gefestigte Rechtsprechung. Selbst Eintragungen in Urlaubslisten können Verbindlichkeit darstellen. Zeitraum einen Monat.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf 8.Mai 1970
 
Gesetze zum Urlaub:

Bundesurlaubsgesetz 2011: www.Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
 
 
 

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